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   OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 25 U 162/10   

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https://dejure.org/2011,42555
OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 25 U 162/10 (https://dejure.org/2011,42555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2011 - 25 U 162/10 (https://dejure.org/2011,42555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 25 U 162/10 (https://dejure.org/2011,42555)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers eines Neuwagens bei Abweichung des Kraftstoffverbrauchs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkauf - Rücktritt wegen überhöhtem Benzinverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Käufers eines Neuwagens bei Abweichung des Kraftstoffverbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kraftstoffverbrauch über dem Herstellerwert ist kein zwingender Sachmangel

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Geringer Mehrverbrauch ist kein Sachmangel - Erklärung des Händlers ist keine Garantieübernahme

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2008 - 1 U 97/07

    Neuwagenkaufvertrag: Rechtlich und technische Grundlagen, erforderliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 25 U 162/10
    Damit war - auch für den Kläger als Erklärungsempfänger - erkennbar, dass die Herstellerangaben vielmehr auf einer verobjektivierenden Grundlage beruhten und dass sich der bei der individuellen Fahrweise erzielte Kraftstoffverbrauch mit den angegebenen Werten nicht decken musste (vgl. hierzu allgemein BGHZ 136, 94 ff.; OLG Hamm, Urteil v. 9.6.2011 - Az.: 28 U 12/11-; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008,S. 1735).
  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 28 U 12/11

    Mangel eines Kraftfahrzeugs im Hinblick auf erhöhten Kraftstoffverbrauch und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 25 U 162/10
    Damit war - auch für den Kläger als Erklärungsempfänger - erkennbar, dass die Herstellerangaben vielmehr auf einer verobjektivierenden Grundlage beruhten und dass sich der bei der individuellen Fahrweise erzielte Kraftstoffverbrauch mit den angegebenen Werten nicht decken musste (vgl. hierzu allgemein BGHZ 136, 94 ff.; OLG Hamm, Urteil v. 9.6.2011 - Az.: 28 U 12/11-; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008,S. 1735).
  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 253/08

    Gewährleistung beim Kauf: Einstandspflicht des Verkäufers von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 25 U 162/10
    Vorliegend handelt es sich bei den vom Komplementär der Beklagten abgegebenen Erklärungen vielmehr lediglich - wie oben ausgeführt - um eine anpreisende Beschreibung des Fahrzeugtyps an sich, so dass die Annahme, es handele sich um eine Garantieerklärung, nicht in Betracht kommt (vgl. zur anpreisenden Beschreibung allgemein: BGH NJW-RR 2010, S. 1329).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 25 U 162/10
    Soweit sich der Kläger hierzu auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.2.2009 (NJW 2009, S. 427) stütz, wird übersehen, dass dem Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf bei Rückgewähr der mangelhaften Sache gegen den Käufer ein Anspruch auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder deren Wertersatz nur im Falle der Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 4 BGB nicht zusteht.
  • BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96

    Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 25 U 162/10
    Damit war - auch für den Kläger als Erklärungsempfänger - erkennbar, dass die Herstellerangaben vielmehr auf einer verobjektivierenden Grundlage beruhten und dass sich der bei der individuellen Fahrweise erzielte Kraftstoffverbrauch mit den angegebenen Werten nicht decken musste (vgl. hierzu allgemein BGHZ 136, 94 ff.; OLG Hamm, Urteil v. 9.6.2011 - Az.: 28 U 12/11-; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008,S. 1735).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 25 U 162/10
    49 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, stellt es nämlich nur eine unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB dar, wenn der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeuges um weniger als 10 % von den Herstellerangaben abweicht (vgl. zuletzt BGH NJW 2007, S. 2111 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des BGH).
  • LG Düsseldorf, 30.08.2016 - 15 O 425/13

    Erhöhter Kraftstoffverbrauch als Sachmangel, der zum Rücktritt berechtigt

    Eine erhebliche Pflichtverletzung ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der im Verkaufsprospekt angegebene kombinierte Verbrauchswert - wie hier - um mehr als 10 % überschritten wird (vgl. nur ständige Rechtsprechung BGH, NJW 2007, 2111; OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013, B2.B2.O.; OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2011 - I-28 U 12/11, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.2011 - 25 U 162/10, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2008 - I-1I 238/07, zitiert nach juris, das bei Neufahrzeugen bereits eine Abweichung von 8 % als nicht mehr tolerabel ansieht).
  • LG Kassel, 08.12.2015 - 7 O 55/14

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens als nur geringfügiger Sachmangel -

    v. 22.12.2011 - 25 U 162/10, juris Rn .
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